(Fundstelle: BGBl. I 2016,1379 - 1381)
Die Oberflächenwasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit sind nach Maßgabe der Nummer 1 in Kategorien einzuteilen und ihre Lage und Grenzen sind festzulegen. Sie sind in jeder Kategorie nach Maßgabe der Nummer 2 nach Typen zu unterscheiden. Die Oberflächenwasserkörper, die für eine Einstufung als künstlich oder erheblich verändert in Betracht kommen, sind den Typen jener Gewässerkategorie zuzuordnen, der sie am ähnlichsten sind. Für jeden Gewässertyp sind nach Maßgabe der Nummer 3 die typspezifischen Referenzbedingungen festzulegen, die dem sehr guten ökologischen Zustand entsprechen. Das höchste ökologische Potenzial ist aus den Referenzbedingungen des Gewässertyps abzuleiten, dem der künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper am ähnlichsten ist.
1.
Kategorien von Oberflächengewässern
Die Oberflächengewässer sind in folgende Kategorien einzuteilen:
1.1
Flüsse
1.2
Seen
1.3
Übergangsgewässer
1.4
Küstengewässer
a)
nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der ökologische Zustand einzustufen ist
b)
nach § 3 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der chemische Zustand einzustufen ist
2.
Typen von Oberflächengewässern
2.1
Fließgewässer (mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometern oder größer)
Die nachfolgenden Größenangaben werden als Größen der Einzugsgebiete der jeweiligen Gewässer angegeben. Die Angaben dienen der Orientierung:
a)
klein (10 bis 100 Quadratkilometer)
b)
mittelgroß (größer als 100 bis 1 000 Quadratkilometer)
c)
groß (größer als 1 000 bis 10 000 Quadratkilometer)
d)
sehr groß (größer als 10 000 Quadratkilometer)
Ökoregion 4: Alpen, Höhe über 800 MeterTyp 1Fließgewässer der AlpenSubtyp 1.1Bäche der KalkalpenSubtyp 1.2Kleine Flüsse der KalkalpenÖkoregionen 8 und 9: Mittelgebirge und Alpenvorland, Höhe 200 bis 800 MeterTyp 2Fließgewässer des AlpenvorlandesSubtyp 2.1Bäche des AlpenvorlandesSubtyp 2.2Kleine Flüsse des AlpenvorlandesTyp 3Fließgewässer der Jungmoräne des AlpenvorlandesSubtyp 3.1Bäche der Jungmoräne des AlpenvorlandesSubtyp 3.2Kleine Flüsse der Jungmoräne des AlpenvorlandesTyp 4Große Flüsse des AlpenvorlandesTyp 5Grobmaterialreiche silikatische MittelgebirgsbächeTyp 5.1Feinmaterialreiche silikatische MittelgebirgsbächeSubtyp 5.2(PHYLIB) Feinmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche in VulkangebietenTyp 6Feinmaterialreiche karbonatische MittelgebirgsbächeSubtyp 6 KFeinmaterialreiche karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper)Typ 7Grobmaterialreiche karbonatische MittelgebirgsbächeTyp 9Silikatische fein- bis grobmaterialreiche MittelgebirgsflüsseTyp 9.1Karbonatische fein- bis grobmaterialreiche MittelgebirgsflüsseSubtyp 9.1 KKarbonatische fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (Keuper)Typ 9.2Große Flüsse des MittelgebirgesTyp 10Kiesgeprägte StrömeÖkoregionen 13 und 14: Norddeutsches Tiefland, Höhe unter 200 MeterTyp 14Sandgeprägte TieflandbächeTyp 15Sand- und lehmgeprägte TieflandflüsseTyp 15 gGroße sand- und lehmgeprägte TieflandflüsseTyp 16Kiesgeprägte TieflandbächeTyp 17Kiesgeprägte TieflandflüsseTyp 18Lösslehmgeprägte TieflandbächeTyp 20Sandgeprägte StrömeTyp 22MarschengewässerSubtyp 22.1Kleine und mittelgroße Gewässer der MarschenSubtyp 22.2Große Gewässer der Marschen (meist mit Einzugsgebieten innerhalb der Geestgebiete des Norddeutschen Tieflandes)Subtyp 22.3Ströme der Marschen (Unterläufe von Elbe und Weser oberhalb der Übergangsgewässer)Typ 23Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste OstseezuflüsseÖkoregionunabhängige TypenTyp 11Organisch geprägte BächeTyp 12Organisch geprägte FlüsseTyp 19Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und StromtälernTyp 21Seeausflussgeprägte FließgewässerSubtyp 21 NSeeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord)Subtyp 21 SSeeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd)
2.2
Seen (mit einer Oberfläche von 0,5 Quadratkilometern oder größer)
Ökoregionen 4 und 9: Alpen und Alpenvorland
Typ 1: Polymiktischer Alpenvorlandsee
Typ 2: Geschichteter Alpenvorlandsee mit relativ großem Einzugsgebiet
Typ 3: Geschichteter Alpenvorlandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet
Typ 4: Geschichteter Alpensee
Ökoregionen 8 und 9: Mittelgebirge
Typ 5: Geschichteter kalziumreicher Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet
Typ 6: Polymiktischer kalziumreicher Mittelgebirgssee
Typ 7: Geschichteter kalziumreicher Mittelgebirgssee mit relativ kleinem Einzugsgebiet
Typ 8: Geschichteter kalziumarmer Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet
Typ 9: Geschichteter kalziumarmer Mittelgebirgssee mit relativ kleinem Einzugsgebiet
Ökoregionen 13 und 14: Norddeutsches Tiefland
Typ 10: Geschichteter Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet
Typ 11: Polymiktischer Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet
Typ 12: Flusssee im Tiefland
Typ 13: Geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet
Typ 14: Polymiktischer Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet
Sondertypen (alle Ökoregionen)
Typ 88: Sondertyp natürlicher See (z. B. Moorsee, Strandsee, Altarm oder Altwasser)
Typ 99: Sondertyp künstlicher See (z. B. Abgrabungssee)
2.3
Übergangsgewässer (Ästuare mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometern oder größer)
Typ T1: Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems
Typ T2: Übergangsgewässer Eider
2.4
Küstengewässer
Typen der Küstengewässer der Nordsee
Typ N1: euhalines offenes Küstengewässer
Typ N2: euhalines Wattenmeer
Typ N3: polyhalines offenes Küstengewässer
Typ N4: polyhalines Wattenmeer
Typ N5: euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland
Typen der Küstengewässer der Ostsee
Typ B1: oligohalines inneres Küstengewässer
Subtyp B1a: Salzgehalt 0,5 – 3 PSU
Subtyp B1b: Salzgehalt 3 – 5 PSU
Typ B2: mesohalines inneres Küstengewässer
Subtyp B2a: Salzgehalt 5 – 10 PSU
Subtyp B2b: Salzgehalt 10 – 18 PSU
Typ B3: mesohalines offenes Küstengewässer
Subtyp B3a: Salzgehalt 5 – 10 PSU
Subtyp B3b: Salzgehalt 10 – 18 PSU
Typ B4: meso-polyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet (Salzgehalt 10 – 30 PSU)
3.
Festlegung von Referenzbedingungen für Typen von Oberflächenwasserkörpern
3.1
Für jeden Typ von Oberflächenwasserkörpern nach Nummer 2 sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind. Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind.
3.2
Werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren auf künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper angewendet, sind Bezugnahmen auf den sehr guten ökologischen Zustand als Bezugnahmen auf das höchste ökologische Potenzial gemäß Anlage 4 Tabelle 6 zu verstehen. Die Werte für das höchste ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers sind alle sechs Jahre zu überprüfen.
3.3
Die typspezifischen Referenzbedingungen nach den Nummern 3.1 und 3.2 sollen entweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder durch Kombination beider Verfahren abgeleitet werden. Bei der Definition des sehr guten ökologischen Zustands im Hinblick auf die Konzentration bestimmter synthetischer Schadstoffe gelten als Nachweisgrenze die Werte, die mit den besten Techniken ermittelt werden können, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Referenzbedingungen verfügbar sind.
3.4
Für raumbezogene typspezifische biologische Referenzbedingungen ist ein Bezugsnetz für jeden Typ von Oberflächenwasserkörper zu entwickeln. Das Netz muss eine ausreichende Anzahl von Stellen mit sehr gutem Zustand umfassen.
3.5
Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodellen oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläologische und andere verfügbare Daten zu verwenden. Die Werte für die Referenzbedingungen müssen hinreichend zuverlässig sein.
3.6
Ist es auf Grund eines hohen Maßes an natürlicher Veränderlichkeit einer Qualitätskomponente nicht möglich, zuverlässige typspezifische Referenzbedingungen für diese Komponente eines Oberflächenwasserkörpers festzulegen, kann diese Komponente von der Beurteilung des ökologischen Zustands dieses Typs von Oberflächengewässer ausgenommen werden. In diesem Fall sind die Gründe hierfür im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete anzugeben.